(Ad/hoc)Meldungen

7. November 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main: Kauf der Liegenschaft Johannes-Gutenberg-Straße 1, Dietzenbach

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e): Immobilienkauf

Frankfurt am Main, den 7. November 2022 16:45 (CET)

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, einen Kaufvertrag über den Erwerb der Liegenschaft Johannes-Gutenberg-Straße 1 in Dietzenbach für einen Gesamtkaufpreis von rund EUR 12,37 Mio. im Wege eines gemischten Share- und Asset-Deals über eine Enkelgesellschaft der Gesellschaft, die Grundstücksverwaltung Dietzenbach Johannes-Gutenberg-Str 1 GmbH & Co. KG (die „Erwerbergesellschaft„) abzuschließen. Hierbei werden von der Gesellschaft auch Darlehen, einer der die Liegenschaft finanzierenden Bank übernommen.

Die Erwerbergesellschaft hat jeweils 80 % der Geschäftsanteile an den Grundstücksgesellschaften Diskus Erste Grundstücksgesellschaft mbH, Diskus Zweite Grundstücksgesellschaft mbH sowie Diskus-Pittler Grundstücksgesellschaft mbH (die „Grundstücksgesellschaften„) erworben. Die Grundstücksgesellschaften halten jeweils Teile der Liegenschaft Johannes-Gutenberg-Straße 1. Die Liegenschaft hat eine Fläche von insgesamt 41.279 m2 und ist mit einem Gebäude sowie Park- und Stellplätzen teilweise bebaut.

Zudem wird gemäß dem Kaufvertrag von der DVS Technology AG das wirtschaftliche Eigentum an dem auf den von den Grundstücksgesellschaften gehaltenen Grundstücken errichtete Gebäude erworben. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Bürogebäude mit einer Fläche von 2.460 m2 und einer Produktions- und Lagerhalle mit einer Fläche von 7.037 m2.

Im Zusammenhang mit der Erwerb werden weiterhin drei Pachtübernahme bzw. Pachtverträge (zusammen die „Pachtverträge„) zwischen den Grundstücksgesellschaften als Verpächtern und der Erwerbergesellschaft als Pächterin über die Liegenschaft sowie ein neuer langfristiger Mietvertrag zwischen der Erwerbergesellschaft und der DVS Technology AG als Mieterin über das Gebäude sowie die Park- und Stellplätze abgeschlossen (der „Mietvertrag„).

Die Geschäftsanteile an der DVS Technology AG (Verkäuferin und Mieterin) und der DVS Real Estate GmbH (Verkäuferin) werden mehrheitlich von der Großaktionärin der Gesellschaft, der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, und damit einer der Gesellschaft nahestehenden Person im Sinne von § 111a Abs. 1 AktG gehalten.

Laut eines Gutachtens eines unabhängigen Gutachters beträgt der Marktwert der Liegenschaft Johannes-Gutenberg-Straße 1, inklusive des darauf errichteten Gebäudes, EUR 14,2 Mio. Hieraus leitet sich ein angemessener Wert für die erworbenen Geschäftsanteile an den Grundstücksgesellschaften und dem wirtschaftlichen Eigentum an dem auf den Grundstücken errichteten Gebäude in Höhe von EUR 12.371.000,00 ab. Weiterhin sind die in den Pachtverträgen vorgesehenen Mieten und die vorgesehene Laufzeit bis zum 31. Dezember 2032 mit Verlängerungsoption marktüblich.

Die Durchführung des Kaufvertrags unterliegt bestimmten Bedingungen, wie der Zahlung des Kaufpreises.

Diese Ad hoc-Mitteilung beinhaltet gem. § 111c Abs. 3 Satz 1 AktG die nach § 111c Abs. 2 AktG mitzuteilenden Informationen.

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand

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20. Oktober 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main: Festlegung des Angebotspreises für das Delisting-Rückerwerbsangebot

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e): Delisting, Rückerwerbsangebot, Festlegung des Angebotspreises

Frankfurt am Main, den 20. Oktober 2022 15:20 (CET)

NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung beschließt Angebotspreis für das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot

Vorstand und Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (die „Gesellschaft„) haben heute beschlossen, den Angebotspreis für den Rückerwerb eigener Aktien im Rahmen des am 13. Oktober 2022 ad hoc und gemäß § 10 WpÜG gemeldeten öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebotes der Gesellschaft auf EUR 2,17 je Aktie der Gesellschaft (der „Angebotspreis„) festzulegen.

Der Angebotspreis entspricht damit dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG, wie er von der BaFin festgestellt und der Gesellschaft heute mitgeteilt wurde.

Entgegen der ursprünglich von der Gesellschaft aufgrund der ihr vorliegenden abweichenden Daten kommunizierten Einschätzung hat die BaFin festgestellt, dass die Voraussetzungen von § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG nicht vorliegen und damit die Gegenleistung in dem Angebot nicht dem durch eine Bewertung der Gesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens der Gesellschaft zu entsprechen hat.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, nachdem deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet worden ist. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Gesellschaft oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Gesellschaft zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Gesellschaft nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

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13. Oktober 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main: Öffentliches Delisting-Rückerwerbsangebot

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e): Delisting, Rückerwerbsangebot

Frankfurt am Main, den 13. Oktober 2022 15:30 (CET)

NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots

Der Vorstand der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (die „Gesellschaft„) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien der Gesellschaft beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Angebot„) zurück zu erwerben. Das Angebot soll die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG schaffen. Die Aktien der Gesellschaft würden im Anschluss nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer Börse gehandelt.

Da in den letzten sechs Monaten vor Veröffentlichung dieser Mitteilung nach Einschätzung der Gesellschaft die Voraussetzungen von § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG vorgelegen haben, wird die Angebotsgegenleistung in einer Barzahlung bestehen, die voraussichtlich nicht dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate, sondern dem anhand einer Bewertung der Gesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens der Gesellschaft entspricht.

Die Gesellschaft hat vor Bekanntgabe dieser Mitteilung mit der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH, die 17.682.353 Aktien, entsprechend ca. 89,57 % des Grundkapitals, hält, mit der Brigitte und Günter Rothenberger Enkel GmbH, die 145.000 Aktien, entsprechend ca. 0,73 % des Grundkapitals, hält, und mit der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, die 1.418.436 Aktien, entsprechend ca. 7,19 % des Grundkapitals, hält, jeweils eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung (begleitet jeweils von einer Depotsperrvereinbarung mit dem depotführenden Finanzinstitut) abgeschlossen, so dass die von der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH, der Brigitte und Günter Rothenberger Enkel GmbH und der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH gehaltenen Aktien im Zuge des Angebots nicht erworben werden.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, nachdem deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet worden ist. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Gesellschaft oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Gesellschaft zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Gesellschaft nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand

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Stefan Menz LL.M., CVA

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WKN                   722800

Börsen:               Regulierter Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard); Freiverkehr Hamburg]


30. August 2022

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
Frankfurt am Main

Der Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (die „Gesellschaft„) hat am 30. August 2022 der Gewährung eines Darlehens in Höhe von EUR 3.500.000,00 an die DVS TECHNOLOGY AG („Darlehensnehmerin„) gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt, das die Gesellschaft heute mit der Darlehensnehmerin vereinbart hat. Die Aktien an der Darlehensnehmerin werden mehrheitlich von der Großaktionärin der Gesellschaft, der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, die 89,5% an der Gesellschaft hält, und damit von einer nahestehenden Person im Sinne von § 111a Abs. 1 AktG gehalten.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs Wochen. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 3,00 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind zum Ende eines Monats zahlbar. Das Risiko eines Zahlungsausfalls oder Zahlungsverzugs durch die Darlehensnehmerin wird vom Vorstand als gering eingeschätzt. So wies die Darlehensnehmerin im Jahresabschluss zum 31.12.2021 einen Jahresüberschuss von EUR 14.058.989,31 aus und prognostiziert zurzeit ein Ergebnis vor Steuern zwischen TEUR 3.500 und TEUR 7.000 für 2022. Das Darlehen ist am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen. Das Darlehen wird durch eine Garantie auf erstes Anfordern der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH gesichert. Die Bonität der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH wird vom Vorstand ebenfalls positiv bewertet, da diese neben anderen Beteiligungen und den Aktien an der Gesellschaft 64 % der Aktien an der Darlehensnehmerin hält, deren Marktkapitalisierung augenblicklich insgesamt bei ca. EUR 140 Millionen liegt.

Das Darlehen wird aufgrund der überschüssigen Liquidität der Gesellschaft an die Darlehensnehmerin vergeben. Hierdurch sollen in einem Niedrigzinsumfeld Liquidität bestmöglich für die Gesellschaft angelegt werden. Eine anderweitige Verwendung der überschüssigen Liquidität mit gleicher Rendite und entsprechender kurzfristiger Wiederverfügbarkeit der Liquidität bei vergleichbar geringem Risiko ist im derzeitigen Markumfeld nicht ersichtlich.

Frankfurt am Main, im August 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand


5. Juli 2022

DGAP-Adhoc: Veränderungen im Vorstand der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung 05.07.2022

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

WKN: 722800. ISIN: DE 0007228009

Wechsel im Vorstand der
a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Das Mandat des Vorstandsvorsitzenden und CEO der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Herr Dr. Sven-G. Rothenberger (CEO) endet zum 31.08.2022.

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Rothenberger für die langjährige und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit. Herr Dr. Rothenberger hat den erfolgreichen Aufbau und Entwicklung der a.a.a. aktiengesellschaft geleitet und den Konzern durch herausfordernde Zeiten geführt. Herr Dr. Rothenberger hat damit den Grundstein für den weiteren, zukünftigen Erfolg des a.a.a. aktiengesellschaft Konzerns gelegt. Herr Dr. Rothenberger bleibt der a.a.a. aktiengesellschaft auch weiterhin verbunden. Der Aufsichtsrat wünscht Herrn Dr. Rothenberger alles Gute.

Der Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung hat uns heute am 05.07.2022darüber informiert, dass Herr Stefan Menz LL.M., CVA ab 01.09.2022 als neuer Vorstandsvorsitzender und CEO bestellt wird. Herr Menz übernimmt damit die Nachfolge von Herrn Dr. Sven-G. Rothenberger ab dem 01.09.2022.

Der Aufsichtsrat wünscht Herrn Stefan Menz LL.M., CVA viel Erfolg für seine zukünftige Tätigkeit.

Kontakt a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung:

Investor Relations & Corporate Communications
Telefon: 069 24000 819
E-Mail: kati.jaeger@aaa-ffm.de

Emittent:

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
Friedrich-Ebert-Anlage 3 60327 Frankfurt am Main
WKN: 722800. ISIN: DE 0007228009


8. April 2022

Veröffentlichung

von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen
nach § 111c AktG

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Frankfurt am Main

Der Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (die „Gesellschaft„) hat heute der Gewährung eines Darlehens in Höhe von EUR 16.000.000 an die Naxos Schmirgelwerk Mainkur GmbH („Darlehensnehmerin„) gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt, das die Gesellschaft heute mit der Darlehensnehmerin abgeschlossen hat. Die Geschäftsanteile an der Darlehensnehmerin werden mehrheitlich von der Großaktionärin der Gesellschaft, der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, die 89,5% an der Gesellschaft hält, und damit von einer nahestehenden Person im Sinne von § 111a Abs. 1 AktG gehalten.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt 18 Monate. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 2 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vierteljährlich zahlbar. Die Gesellschaft kann das Darlehen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Risiko eines Zahlungsausfalls oder Zahlungsverzugs durch die Darlehensnehmerin wird vom Vorstand als gering eingeschätzt. So wies die Darlehensnehmerin im Jahresabschluss zum 31.12.2020 einen Jahresüberschuss von EUR 3.979.822 aus und wird voraussichtlich zum 31.12.2021 einen Jahresüberschuss von EUR 4.624.414 erzielen. Das Darlehen ist am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen. Das Darlehen wird durch eine Garantie auf erstes Anfordern der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH, der Muttergesellschaft der Darlehensnehmerin und Großaktionärin der Gesellschaft, gesichert. Die Bonität der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH wird vom Vorstand ebenfalls positiv bewertet, da diese neben anderen Beteiligungen und den Aktien an der Gesellschaft 64 % der Aktien an der börsennotierten DVS Technology AG hält, deren Börsenwert augenblicklich insgesamt bei ca. EUR 165 Millionen liegt.

Das Darlehen wird aufgrund der überschüssigen Liquidität der Gesellschaft an die Darlehensnehmerin vergeben. Hierdurch sollen Negativzinsen für die Gesellschaft vermieden werden. Eine anderweitige Verwendung der überschüssigen Liquidität mit gleicher Rendite und entsprechender kurzfristiger Wiederverfügbarkeit der Liquidität und vergleichbar geringem Risiko ist im derzeitigen Marktumfeld nicht ersichtlich.

Frankfurt am Main, im April 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand


17. Dezember 2021

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung,
Frankfurt am Main:

Verkauf Grundstücke Wächtersbacher Straße 82 und Orber Straße 8, Frankfurt am Main

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e):
Grundstücksverkauf, Prognoseänderung

Frankfurt am Main, den 17. Dezember 2021 16:00 (CET)

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Der Vorstand hat heute entschieden, die Grundstücke Wächtersbacher Straße 82 und Orber Straße 8, beide in Frankfurt am Main, im Rahmen eines einheitlichen Kaufvertrags zu verkaufen.

Für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags bedarf der Vorstand noch der Zustimmung der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Das Grundstück Wächtersbacher Straße 82 wird bislang von der GVW Grundstücksverwaltung Wächtersbacher Straße 83 GmbH gehalten. Hierbei handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft, deren Ergebnis im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages an die Gesellschaft abgeführt wird.

Das Grundstück Orber Straße 8 wird bislang von der Naxos-Union Grundstücksverwaltungsgesellschaft GbR gehalten, an der die Gesellschaft 94 % der Anteile hält.

Bei Abschluss und Durchführung des Kaufvertrags und entsprechender Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 46,5 Mio. würde dies auf Grundlage der gegenwärtigen Planung der Gesellschaft bei der Gesellschaft zu einem außerordentlichen Ertrag i.H.v. ca. EUR 24 Mio. und auf Ebene des Konzerns zu einem außerordentlichen Ertrag i.H.v. ca. EUR 16,1 Mio. vor Steuern führen.

Aufgrund des o.g. Verkaufs und den bereits am 22. Juni 2021 bzw. am 29. Juli 2021 ad hoc gemeldeten Verkäufen der Grundstücke Wilhelm-Fay-Straße in Sossenheim und Annaberger Straße 231 in Chemnitz wird die Gesellschaft auf Ebene des Konzerns in der Berichtsperiode 2021 voraussichtlich einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. EUR 12 Mio. ausweisen.

Ob der o.g. Verkauf auf Ebene der AG bereits 2021 oder erst 2022 erfolgswirksam wird, hängt davon ab, ob die entsprechende Auflassungsvormerkung im Grundbuch noch in diesem Jahr eingetragen wird, was aus heutiger Sicht unwahrscheinlich ist.

Daher wird die AG wohl erst für das Geschäftsjahr 2022 wieder einen Bilanzgewinn ausweisen und erstmals seit dem Geschäftsjahr 2007 wieder dividendenfähig werden.

Die bislang von der Gesellschaft abgegebenen Prognosen mit Bezug zum EBIT auf Konzernebene bleiben bestehen. Diese wurden vor Sondereinflüssen abgegeben. Die Gesellschaft ordnet die Zuflüsse aus der Veräußerung der o.g. Liegenschaften als Sondereinfluss ein.

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand

Kontakt/Mitteilende Person:
Dr. Sven Rothenberger
Vorstand
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29. Juli 2021

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung,
Frankfurt am Main:

Verkauf Grundstück Annaberger Straße, Chemnitz

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e):
Grundstücksverkauf, Prognoseänderung

Frankfurt am Main, den 29. Juli 2021 14:00 (CET)

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Der Vorstand hat heute entschieden, dass von der Grundstücksverwaltung Chemnitz Annaberger Straße 231 GmbH gehaltene Grundstück Annaberger Straße 231 in Chemnitz für einen Kaufpreis von EUR 2,3 Mio. zu verkaufen. Bei der Grundstücksverwaltung Chemnitz Annaberger Straße 231 GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft, an der die Gesellschaft 94% der Geschäftsanteile hält und deren Ergebnis im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages an die Gesellschaft abgeführt wird.

Bei Abschluss und Durchführung des Kaufvertrags und entsprechender Zahlung des Kaufpreises würde dies auf Grundlage der gegenwärtigen Planung der Gesellschaft bei der Gesellschaft zu einem außerordentlichen Ertrag i.H.v. rund EUR 0,974 Mio. vor Steuern und auf Ebene des Konzerns zu einem außerordentlichen Ertrag i.H.v. rund EUR 0,561 Mio. führen.

Die bislang von der Gesellschaft abgegebenen Prognosen mit Bezug zum EBIT auf Konzernebene bleiben bestehen. Diese wurden vor Sondereinflüssen abgegeben. Die Gesellschaft ordnet die Zuflüsse aus der Veräußerung der o.g. Liegenschaft als Sondereinfluss ein.

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand

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Dr. Sven Rothenberger
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22. Juni 2021

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main:
Verkauf Grundstück Wilhelm-Fay-Straße, Frankfurt am Main

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e):
Grundstücksverkauf, Prognoseänderung
Frankfurt am Main, den 22. Juni 2021 14:45 (CET)

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Der Vorstand hat heute entschieden, dass von der GVS Sossenheim GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der Gesellschaft, gehaltene Grundstück Wilhelm-Fay-Straße in Frankfurt am Main für einen Kaufpreis von rund EUR 1,3 Mio. zu verkaufen.

Für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags bedarf der Vorstand noch der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Bei Durchführung des Kaufvertrags und entsprechender Zahlung des Kaufpreises würde dies auf Grundlage der gegenwärtigen Planung der Gesellschaft bei der Gesellschaft zu einem außerordentlichen Ertrag i.H.v. rund EUR 1 Mio. vor Steuern und auf Ebene des Konzerns zu einem außerordentlichen Ertrag i.H.v. rund EUR 0,95 Mio. führen.

Zudem dürften nach gegenwärtiger Planung der Gesellschaft bei Abschluss und Durchführung des Verkaufs auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2021 auch die Umsatzrentabilität (EBIT zu Umsatzerlösen) mit 46% gegenüber prognostizierten 30,00%, die Eigenkapitalrentabilität (EBIT zu Eigenkapital) mit 5,50% gegenüber prognostizierten 3,50% und die Gesamtkapitalrentabilität (EBIT zu Gesamtkapital) mit 2,50% gegenüber prognostizierten 1,60% besser als erwartet ausfallen.

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21. Februar 2020

Veröffentlichung
von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG
a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
Frankfurt am Main

Der Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (die „Gesellschaft“) hat am 21. Februar 2020 dem Kauf von 89 % der Geschäftsanteile an der Grundstücksverwaltung Gutleutstraße GmbH von der Naxos Schmirgelwerk Mainkur GmbH für einen Kaufpreis von EUR 10.402.900 gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Die Geschäftsanteile an der Verkäuferin werden mehrheitlich von der Großaktionärin der Gesellschaft, der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, und damit einer nahestehenden Person im Sinne von § 111a Abs. 1 AktG gehalten. Die Grundstücksverwaltung Gutleutstraße GmbH hält im Wesentlichen die Liegenschaft Gutleutstraße 175 in Frankfurt am Main. Laut eines Gutachtens eines unabhängigen Gutachters beträgt der Marktwert der Liegenschaft Gutleutstraße 175 EUR 14.500.000. Unter Berücksichtigung anderweitiger werterhöhender- bzw. -mindernder Bilanzpositionen leitet sich hieraus ein Wert für 100% Geschäftsanteile der Grundstücksverwaltung Gutleutstraße GmbH von rd. EUR 11.688.700 ab. Daraus folgt, dass der festgesetzte Kaufpreis dem ermittelten Marktwert von 89 % der Geschäftsanteile in Höhe von EUR 10.402.900 entspricht.
Nach den in der Vergangenheit getätigten Verkäufen durch die Gesellschaft soll das Immobilienportfolio wieder aufgestockt werden. Die Reinvestition soll vorwiegend in Liegenschaften in Frankfurt am Main und näheren Umgebung erfolgen. Durch die Einbeziehung der Grundstücksverwaltung Gutleutstraße GmbH in den Konzernabschluss wird eine teilweise Kompensation der weggefallenen Mieterträge aus den veräußerten Objekten erreicht. Aufgrund der bzgl. der Liegenschaft Gutleutstraße 175 bestehenden langfristigen Mietverträge ist zudem mit einem langfristigen Ertrag aus dem Objekt zu rechnen. Die Liegenschaft grenzt außerdem unmittelbar an die bereits im Portfolio des Konzerns enthaltene Liegenschaft Gutleutstraße 173 an. Somit verfügt der Konzern nach dem Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 175 zusammen mit der Liegenschaft Gutleutstraße 173 über eine wesentlich größere zusammenhängende Grundstücksfläche.

Frankfurt am Main, im Februar 2020

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
Der Vorstand

18. Februar 2020

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main:
Kauf Grundstücksverwaltung Gutleutstraße GmbH

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e): Immobilienkauf


Frankfurt am Main, den 18. Februar 2020

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Der Vorstand hat heute entschieden, 89 % der Geschäftsanteile an der Grundstücksverwaltung Gutleutstraße GmbH für einen Kaufpreis von EUR 10.402.900 zu kaufen. Die Anteile an der Verkäuferin werden mehrheitlich von einer von der Großaktionärin der Gesellschaft kontrollierten Gesellschaft gehalten. Die Grundstücksverwaltung Gutleutstraße GmbH hält im Wesentlichen die Liegenschaft Gutleutstraße 175 in Frankfurt am Main. Der Kaufpreis soll größtenteils mit den aus dem Verkauf der Liegenschaft Lindleystraße 17, Frankfurt am Main, erzielten Erlösen finanziert werden.

Für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags bedarf der Vorstand noch die Zustimmung des Aufsichtsrats.

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10. Dezember 2019

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main: Verkauf der Liegenschaft Lindleystr. 17 / Anhebung von Prognosezahlen

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e): Immobilienverkauf / Prognoseanhebung

Frankfurt am Main, den 10. Dezember 2019 17:05 (CET)

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Die Gesellschaft hat am 10. Dezember 2019 um 17:05 (CET) einen Kaufvertrag über die Liegenschaft Lindleystr. 17 in Frankfurt am Main („Liegenschaft„) zu einem Kaufpreis von EUR rd. 21,2 Mio. abgeschlossen.

Der Vollzug des Kaufvertrags steht unter den üblichen Bedingungen wie etwa dem Verzicht des Vorkaufsrechts der Stadt, der Kaufpreiszahlung sowie einer Lastenfreistellung.

Wird der Kaufvertrag über die Liegenschaft zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis vollzogen, würde die Gesellschaft in ihrem Einzelabschluss auf Grundlage der gegenwärtigen Planung, die bislang allerdings noch nicht abgeschlossen ist, einen Ertrag i.H.v. rund EUR  2,1 Mio. (Ergebnis vor Steuern) für das Geschäftsjahr 2020 erzielen.

Zudem wird auf der Grundlage der gegenwärtigen Planungen der Gesellschaft der Verkauf der Liegenschaft voraussichtlich zu einem Ergebnis der Gesellschaft im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR  1,5 Mio. führen. Die bislang abgegebene Prognose der Gesellschaft, die von einem leicht positiven Ergebnis vor Steuern und Sondereinflüssen ausging, bleibt bestehen, da die Gesellschaft die Veräußerung der Liegenschaft als Sondereinfluss wertet.

Die Kennzahlen für den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 würden sich im Vergleich zu den prognostizierten Kennzahlen voraussichtlich wie folgt verändern:

Prognose  neu
EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) TEUR 3.600 (vormals: TEUR 2.100)
Umsatzrentabilität (EBIT zu Umsatzerlösen)63% (vormals: 37%)
Eigenkapitalrentabilität (EBIT zu Eigenkapital)7,50% (vormals 4,50%)
Gesamtkapitalrentabilität (EBIT zu Gesamtkapital)3,40% (vormals 2,00%)

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2. April 2019

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Systemzeit:16:29 CET/CEST Veröffentlichungszeitpunkt:16:59 CET/CEST

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Vorläufiges Ergebnis a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung:

01.04.2019 / 16:29 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main:
Vorläufige Geschäftszahlen liegen teilweise unter Prognosen
DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e):
Jahresabschluss 2018 / Vorläufige Geschäftszahlen

Frankfurt am Main, den 1. April 2019 / 14:01 (UTC)Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014.

Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses hat der Vorstand heute festgestellt, dass die vorläufigen Geschäftszahlen der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung für das Geschäftsjahr 2018 im nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellten Konzernabschlussund im nach HGB aufgestellten Einzelabschluss teilweise schlechter ausfallen dürften, als im Geschäftsbericht 2017 prognostiziert.

Gemäß dem vorläufigen Einzelabschluss ist mit einem Verlust von rund EUR 1 Mio. auf AG-Ebene zu rechnen. Demgegenüber wurde für das Geschäftsjahr 2018 ein leichtnegatives Ergebnis für die AG erwartet.

Auf Konzernebene ist ein Verlust zwischen TEUR 721 und TEUR 921 unter Berücksichtigung von Sondereffekten zu erwarten. Ohne die Berücksichtigung von Sondereffekten würde sich ein positives Ergebnis zwischen TEUR 100 und TEUR 300 ergeben. Im Geschäftsbericht 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2018 für denKonzern ohne Sondereinflüsse ein ausgeglichenes Ergebnis, im Übrigen ein leicht positives Ergebnis erwartet.

Aufgrund der vorstehenden Einflüsse dürften auf Konzernebene auch die Umsatzrentabilität (EBIT zu Umsatzerlösen) mit 10,83% (berechnet auf ein Verlust von TEUR721) bzw. 7,04% (berechnet auf einen Verlust von TEUR 921) gegenüber prognostizierten 52,00%, die Eigenkapitalrentabilität (EBIT zu Eigenkapital) mit 1,37% (bzw.0,94 %) gegenüber prognostizierten 4,90% und die Gesamtkapitalrentabilität (EBIT zu Gesamtkapital) mit 0,56% (bzw. 0,38%) gegenüber prognostizierten 2,30%schlechter als erwartet ausfallen.

Die für das Geschäftsjahr 2018 genannten Zahlen sind vorläufig und vorbehaltlich der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sowie der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

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16. November 2018

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung,
Frankfurt am Main: Ausscheiden Vorstandsmitglied

DGAP-Ad-hoc: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Schlagwort(e):
Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds

Frankfurt am Main, den 16. November 2018 [24.00] (CET)
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Der Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung und Herr Hendryk Sittig, Vorstand der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, haben sich heute einvernehmlich darauf verständigt, dass Hendryk Sittig vor Ablauf seiner zu Ende Dezember 2022 auslaufenden Bestellung zum 7. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausscheiden wird.

Der Aufsichtsrat dankt Hendryk Sittig bereits an dieser Stelle für die gute, langjährige und stets konstruktive Zusammenarbeit.

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19. März 2018: Meldung Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung  / Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 MAR  


Directors‘-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

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Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH

Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan 

Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

Bezeichnung des Finanzinstruments: Inhaber Aktien o.N.
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007228009
Geschäftsart: Kauf
Datum: 14.03.2018
Kurs/Preis: 2,55
Währung: EUR
Stückzahl: 13.000,00
Gesamtvolumen: 33.150,00
Ort: Außerhalb des Handelsplatzes

Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen 

Emittent: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
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Deutschland
ISIN: DE0007228009
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Ende der Directors‘ Dealings-Mitteilung
(c) DGAP 19.03.2018 

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 

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